JHV 2006

Bericht über die Jahreshauptversammlung 2006 der Deutschen Ido-Gesellschaft e.V am 25. August 2006 in Berlin

Die Jahreshauptversammlung fand in diesem Jahr in Verbindung mit der internationalen Ido-Konferenz am 25. August 2006 im Haus der Gewerkschaft „ver.di“ in Berlin statt.

Der Präsident der Gesellschaft Frank Kasper konnte 12 Mitglieder und drei Gäste, darunter je einen Freund aus Polen und aus China, willkommen heißen.

Nach der Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde die den Mitgliedern fristgerecht zugegangene Tagesordnung einstimmig beschlossen.

In einem Bericht des Vorstandes legte Frank Kasper die Hauptaktivitäten der Mitglieder der Deutschen Ido-Gesellschaft im abgelaufenen Berichtsjahr dar. Besonders hervorgehoben wurden die unermüdlichen Aktivitäten der Ido-Freunde Berlin und von Alfred Neußner.

In der anschließenden Diskussion wurden Ergänzungen zum Bericht vorgeschlagen. Außerdem wurde der Vorschlag zur Abstimmung gebracht und einstimmig beschlossen, dass die Deutsche Ido-Gesellschaft aktiv die Organisation und Durchführung der Ido-Konferenz im Jahre 2007 aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums von Ido in Paris unterstützt.

Die Kassenprüfer hatten bei der erfolgten Kassenprüfung keine Beanstandungen und beantragten die Entlastung der Schatzmeisterin.

Der Vorstand inklusive der Schatzmeisterin wurde einstimmig entlastet.

Es folgte der Beschluss über die auf Verlangen des Amtsgerichts Charlottenburg für die Eintragung des Vereins in das Berliner Vereinsregister erforderlichen Satzungsänderungen.

Die Annahme der folgenden Änderungen der Satzung der DIG erfolgte einstimmig:

Formulierung laut gültiger Satzung vom 02.07.2005 beschlossene Änderung (Änderungen sind zur besseren Übersicht hervorgehoben)
zu § 3. Mitgliedschaft: zu § 3. Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod des Mitglieds oder durch Auflösung der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod des Mitglieds oder mit Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister.

zu § 5. Jahreshauptversammlung:

zu § 5. Jahreshauptversammlung:

Die Jahreshauptversammlung ist vom Präsidenten bzw. bei dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten einzuberufen.

Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich vom Präsidenten bzw. bei dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten einzuberufen

Die Ido-Freunde Berlin brachten den Antrag ein, den Mitgliedern Günter Anton, Alfred Neußner und Adelheid Neußner für ihre jahrzehntelangen Ido-Aktivitäten die Ehrenmitgliedschaft in der Deutschen Ido-Gesellschaft anzutragen.

Günter Anton und Alfred Neußner erklärten ihr Einverständnis.

Heidi Neußner lehnte die Ehrenmitgliedschaft mit der Begründung ab, dass ihre bisherigen Aktivitäten durch so eine hohe Auszeichnung zum jetzigen Zeitpunkt überbewertet würden.

Die Versammlung akzeptierte ihre Ablehnung.

Günter Anton und Alfred Neußner wurden einstimmig zu Ehrenmitgliedern der Deutschen Ido-Gesellschaft e.V. ernannt.

Zum Abschluss der Versammlung dankte der Versammlungsleiter allen Teilnehmern für ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit und wünschte ihnen alles Gute für das kommende Jahr sowie zunächst eine erlebnisreiche Ido-Konferenz in Berlin.

Frank Kasper
Präsident der Deutschen Ido-Gesellschaft

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